Förderungen der Gemeinde
Förderungen der Gemeinde | |
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Abbruch und Neubau eines Wohnhauses in geschlossener Bauweise | € 5.000,- |
Wohnbauförderung nach der Aufschließungsabgabe | 30% |
Musikschulförderung | 33% (maximal € 250,-), Richtlinie: Richtlinien_Musikschulförderung.pdf herunterladen (0.69 MB) |
Errichtung einer Photovoltaikanlage | Zuschuss von € 100,-- (für nicht von anderer Stelle geförderte Aufwendungen) - hier gehts zum Online-Formular |
Errichtung von Solaranlagen | Förderung von € 400,- für mind. 4 m² Kollektorfläche, Förderung von € 500,- für mind. 15 m² Kollektorfläche |
1-Personen-Haushalt | Bei formloser Antragstellung bis 15.4. eines Jahres und laufender Zahlung der Abgaben werden € 30,-/Jahr auf dem Kundenkonto gutgeschrieben. Die Antragstellung hat jährlich zu erfolgen. |