Tierhaltung

Hundehaltung

Liebe Hundehalter: Beachtet bitte die Leinen- und Maulkorbpflicht im Ortsgebiet und achtet auch besonders darauf, dass der Hund Grünflächen, Vorgärten und Gehsteige nicht verunreinigt.

Überblick der kostenlosen Hundesackerl-Entnahmesetellen

Halterinnen/Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde (= Gemeindeamt) angemeldet werden. 

Die jährliche Hundeabgabe beträgt derzeit: 

  • für Nutzhunde (Blindenhunde, Therapiehunde, Diensthunde,…) € 6,54
  • für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde € 70,00
  • für sonstige Hunde € 20,00

(alle Gebühren verstehen sich inkl. MWSt)

Die Hundeabgabe wird mit der ersten Vorschreibung eines Jahres verrechnet. Daher ersuchen wir, Änderungen bis spätestens Mitte Jänner eines Jahres am Gemeindeamt bekanntzugeben. 

Ebenso müssen alle Hunde mittels Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank erfasst sein. Die Registrierung erfolgt beim Tierarzt, in Ausnahmefällen bei der Gemeinde. 

Auch die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der zuständigen Behörde mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.


Katzenhaltung

Wie bereits in den Vorjahren berichtet, sieht die 2. Tierhaltungsverordnung vor, dass Katzen, die mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten werden, von einem Tierarzt kastrieren zu lassen sind, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden. 

Ebenso möchte ich auf das Förderprojekt betreffend Streunerkatzen des Landes Niederösterreich in Kooperation mit den NÖ Gemeinden und Tierärzten hinweisen. Die Kastrationskosten für Streunerkatzen werden dabei zu gleichen Teilen von Land, Gemeinden und Tierärzten getragen.