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Förderungen der Gemeinde

 

Förderungen der Gemeinde

Abbruch und Neubau eines Wohnhauses in geschlossener Bauweise
€ 5.000,-
Wohnbauförderung nach der Aufschließungsabgabe
30%
Musikschulförderung
33% (maximal € 250,-), Richtlinie: Richtlinien_Musikschulförderung.pdf herunterladen (0.69 MB)
Errichtung einer Photovoltaikanlage
Zuschuss von € 100,-- (für nicht von anderer Stelle geförderte Aufwendungen) - hier gehts zum Online-Formular
Errichtung von Solaranlagen
Förderung von € 400,- für mind. 4 m² Kollektorfläche, Förderung von € 500,- für mind. 15 m² Kollektorfläche
1-Personen-Haushalt
Bei formloser Antragstellung bis 15.4. eines Jahres und laufender Zahlung der Abgaben werden € 30,-/Jahr auf dem Kundenkonto gutgeschrieben. Die Antragstellung hat jährlich zu erfolgen.