Beilagen:
(Gesetzesbestimmungen beziehen sich auf das NÖ Veranstaltungsgesetz, abhängig von der Veranstaltungsart und -größe, Besucherzahl)
1) Strafregisterbescheinigung – nur für ortsfremde Veranstalter
2) Lageplan nach § 5 Z. 4 (nur bei Veranstaltungen im Freien – bei Veranstaltungen in Gebäuden genügt die Angabe
der Adresse)
3) Bewilligung der Veranstaltungsbetriebsstätte bzw. Bescheinigung über Zertifizierung nach § 5 Z. 7
4) Sicherheitstechnisches Konzept nach § 5 Z. 9 (mit Bestätigung eines Fachkundigen)
5) Brandschutztechnisches Konzept nach § 5 Z. 9 (mit Bestätigung eines Fachkundigen)
6) Rettungstechnisches Konzept nach § 5 Z. 9 (mit Bestätigung eines Fachkundigen)
7) Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nach § 5 Z. (bei mehr als 500 Besuchern zeitgleich
sowie bei Verwendung von technischen Geräten, beispielsweise Fahrgeschäften)
8) Konzept zur Vermeidung sanitärer Missstände nach § 5 Z. 12 (bei Veranstaltungen im Freien)
9) Konzept zur Vermeidung einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Nachbarschaft nach § 5 Z. 12 (bei
Veranstaltungen im Freien)
10) Darstellung der Verkehrssituation unter Anschluss eines Verkehrskonzeptes nach § 5 Z. 15
Der Veranstalter erklärt (bestätigt) mit Absenden des Formulars ausdrücklich, dass alle sicherheitsrelevanten bau- und
bautechnischen Bestimmungen sowie die Bestimmungen des NÖ Jugendgesetzes eingehalten werden.