Neue Abfallregelung für (Ri)Gips

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

seit 01.01.2026 gilt ein österreichweites Deponieverbot für reinen Gipskarton.

Laut § 4 Recyclinggips-Verordnung ist (Ri)Gips getrennt zu sammeln. Damit folgt

der Gesetzgeber dem Ziel, wertvolle Rohstoffe im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu

erhalten und Umweltbelastungen zu minimieren.

 

Eine fachgerechte Entsorgung ist nur noch über zugelassene Recyclinganlagen möglich.

Daher kann ab 01.03.2026 (Ri)Gips nur mehr bei befugten Entsorger wie zum Beispiel

-) Firma Poyss Großkrut

-) FCC Zistersdorf oder

-) Brantner Hohenruppersdorf/Hagenbrunn

kostenpflichtig entsorgt werden und darf keinesfalls im Sperrmüll oder Restmüll

entsorgt werden (auch keine Kleinmengen).

(Re)Gips